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   VG Trier, 15.01.2014 - 5 K 1505/13.TR   

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VG Trier, 15.01.2014 - 5 K 1505/13.TR (https://dejure.org/2014,26258)
VG Trier, Entscheidung vom 15.01.2014 - 5 K 1505/13.TR (https://dejure.org/2014,26258)
VG Trier, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 5 K 1505/13.TR (https://dejure.org/2014,26258)
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  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2014 - 5 K 1505/13
    Dabei ist für die Gefahrenprognose bei einem nicht landesweiten Konflikt auf den tatsächlichen Zielort des Ausländers bei seiner Rückkehr abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2009 - 10 C 9.08 - juris).

    Als Zielort der Abschiebung ist vielmehr in der Regel die Herkunftsregion des Ausländers anzusehen, in die er typischerweise zurückkehren wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2014 - 5 K 1505/13
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigen werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1989 - 9 B 239.89 -, InfAusIR 1989, S. 349, vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, InfAusIR 1990, S. 38 f. und vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 -, InfAusIR 1990, S. 344).

    An der Glaubhaftigkeit eines Verfolgungsschicksals fehlt es allerdings in aller Regel, wenn der Ausländer im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405/89 -, Buchholz 310, § 86 Abs. 1 Nr. 212), wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender oder vergleichbarer Geschehensabläufe unvorstellbar erscheinen sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens erheblich steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Juli 1987 - 11 A 34/87 -).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2014 - 5 K 1505/13
    Kommt die Herkunftsregion des Ausländers als Zielort einer Rückführung wegen der dem Ausländer dort drohenden Gefahr nicht in Betracht, kann er allerdings auf eine andere Region des Landes verwiesen werden, sofern dort keine begründete Furcht vor Verfolgung bzw. keine tatsächliche Gefahr, einen ernsthaften Schaden zu erleiden, besteht und von dem Antragsteller vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er sich in diesem Landesteil aufhält (vgl. § 3e AsylVfG und BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15/12 -, juris).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2014 - 5 K 1505/13
    Vielmehr kann bereits allein sein Tatsachenvortrag zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft führen, wenn er derart "glaubhaft" ist, dass sich das Gericht von seinem Wahrheitsgehalt überzeugen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1990 - 9 C 72/89 -, juris und vom 16. April 1985 - 9 C 109/84 -, BVerwGE 71 S. 180).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2014 - 5 K 1505/13
    Dabei sind insbesondere die vier Genfer Konventionen zum humanitären Völkerrecht vom 12. August 1949 (Sartorius II Nr. 53 ff) heranzuziehen, wobei der Begriff des "nicht internationalen bewaffneten Konflikt", der ein bestimmtes Maß an Intensität und Dauerhaftigkeit haben muss - zum Beispiel Bürgerkriegsauseinandersetzungen und Guerillakämpfe - von Fällen "innerer Unruhen und Spannungen" zu trennen ist, zu denen Tumulte und vereinzelt auftretende Gewalttaten zählen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 2010 - 10 C 4/09 - und vom 24. Juni 2008 - 10 C 43/07 -, juris).
  • BVerwG, 14.11.2012 - 10 B 22.12

    Abschiebungsschutz; Herkunftsland; Herkunftsregion; innerstaatlicher bewaffneter

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2014 - 5 K 1505/13
    Für die Frage, welche Region als sein Zielort der Rückkehr anzusehen ist, kommt es weder darauf an, für welche Region sich ein unbeteiligter Betrachter vernünftigerweise entscheiden würde, noch darauf, in welche Region der betroffene Ausländer aus seinem subjektiven Blickwinkel strebt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 2012 - 10 B 22.12 -, juris).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2014 - 5 K 1505/13
    Dabei sind insbesondere die vier Genfer Konventionen zum humanitären Völkerrecht vom 12. August 1949 (Sartorius II Nr. 53 ff) heranzuziehen, wobei der Begriff des "nicht internationalen bewaffneten Konflikt", der ein bestimmtes Maß an Intensität und Dauerhaftigkeit haben muss - zum Beispiel Bürgerkriegsauseinandersetzungen und Guerillakämpfe - von Fällen "innerer Unruhen und Spannungen" zu trennen ist, zu denen Tumulte und vereinzelt auftretende Gewalttaten zählen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 2010 - 10 C 4/09 - und vom 24. Juni 2008 - 10 C 43/07 -, juris).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2014 - 5 K 1505/13
    Ob eine Verfolgung droht, ist anhand einer Prognose zu beurteilen, die von einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes auszugehen und die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Asylsuchenden in seinen Heimatstaat zum Gegenstand hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - 9 C 14/89 BVerwGE 85 S 12/15).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2014 - 5 K 1505/13
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigen werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1989 - 9 B 239.89 -, InfAusIR 1989, S. 349, vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, InfAusIR 1990, S. 38 f. und vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 -, InfAusIR 1990, S. 344).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2014 - 5 K 1505/13
    Vielmehr kann bereits allein sein Tatsachenvortrag zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft führen, wenn er derart "glaubhaft" ist, dass sich das Gericht von seinem Wahrheitsgehalt überzeugen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1990 - 9 C 72/89 -, juris und vom 16. April 1985 - 9 C 109/84 -, BVerwGE 71 S. 180).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90

    Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich

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